BNetzA: Evaluierungsbericht Ausgleichsmechanismusverordnung vorgelegt
/ 16. Mai 2012 /
Die Bundesnetzagentur hat dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Bericht zur Evaluierung der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vorgelegt.
Die Agentur beurteilt die Auswirkungen der AusglMechV grundsätzlich positiv, da die Abschaffung der EEG-Bandveredelung und der physikalischen Wälzung an die Stromlieferanten die EEG-Vermarktungskosten deutlich vermindert hat. Gleichzeitig wurde durch die ausschließliche Vermarktung des EEG-Stroms am Spotmarkt die Liquidität deutlich gestärkt. Die Umstellung des Systems führte auch nicht zu signifikanten Marktpreisverzerrungen. Insgesamt hat sich die Transparenz bei der Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) wesentlich erhöht.
Im Rahmen der Optionen zur weiteren Ausgestaltung des Ausgleichsmechanismus hat die Bundesnetzagentur, mit gutachterlicher Unterstützung und Konsultation des Marktes, die Übertragung der Vermarktungstätigkeit von den ÜNB auf andere Marktakteure, die sog. Drittvermarktung, untersucht. Nach Abwägen der Potenziale einer Drittvermarktung steht die Bundesnetzagentur diesem Konzept aus heutiger Sicht zurückhaltend gegenüber. Die Direktvermarktung ist der Drittvermarktung wegen der Möglichkeit der direkten Anlagensteuerung und der Reaktion auf Marktpreissignale eindeutig vorzugswürdig, so die Agentur. Durch die mit Beginn des Jahres 2012 neu eingeführte Marktprämie erhöht sich die Attraktivität der Direktvermarktung deutlich und es ist mit einem erheblichen Anstieg dieser Vermarktungsform zu rechnen. Daher sollte jedenfalls vermieden werden, die Umsetzung der Direktvermarktung durch die parallele Einführung eines konkurrierenden Drittvermarktungssystems zu erschweren.