Bürgerbeteiligung ist »in«: Die Bedeutung der Bürgerinnen und Bürger als Investoren ist hoch, ihre Bedeutung als Politiker und Produzenten wird in Zukunft zunehmen, parallel zur Umgestaltung der Energiewirtschaft mit ihren künftig wesentlich stärkeren dezentralen und ökologischen Strukturen.
Der Ausdruck »Bürgerbeteiligung« ist schillernd und eminent politisch und kann auf mindestens dreierlei Weise gebraucht werden.
1. Der Bürger als Investor
In der öffentlichen Diskussion um Bürgerbeteiligung geht es vorrangig um Bürgerinnen und Bürger als Investoren in Projekte von Energieversorgern. Zahlreich sind die Projekte, mit denen diese – oft gemeinsam mit ihrer lokalen Sparkasse oder Volksbank – Bürgerbeteiligungen initiiert haben: In der Regel sind es Photovoltaikanlagen, KWK-Anlagen, Windenergieanlagen oder ganze Windparks, die mit dem werbewirksamen Präfix »Bürger-« als Bürgersolaranlagen, Bürgerkraftwerke, Bürgerwindparks etc. vermarktet werden.
Ziele sind meistens der Ausbau der erneuerbaren Energien in der Region oder darüber hinaus, die Unterstützung von Klimaschutz und Wertschöpfung vor Ort. Nicht von ungefähr spielt Bürgerbeteilung auch zunehmend eine Rolle in der Diskussion um Rekommunalisierungsvorhaben. Eine dezentrale Erzeugung in kommunaler Hand lässt sich leicht mit Erzeugungsprojekten in Bürgerhand verbinden.
Verwendet werden dabei Finanzinstrumente wie Inhaberschuldverschreibungen, Genussrechte, »Sparbriefe« u.a.m. Vorgegeben für die Beteiligung sind Laufzeit, Zeichnungssummen (min-max) und eine Verzinsung. Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren und eine Verzinsung i.H.v. zuletzt 2,5-4,0% sind üblich. Das Mindestinvestment streut sehr stark zwischen 500 und 2.500 Euro, der Maximalbetrag ebenso zwischen 2.000 und 30.000 Euro, mit einer deutlichen Häufung von 5.000 oder 10.000 Euro. In der Regel sind alle Projekte in kürzester Zeit mehrfach überzeichnet. Oft werden daher Nachfolgeprojekte aufgelegt, die ebenso schnell überzeichnet sind.
Bürger schätzen offenbar solche konservativen, risikoärmeren Anlageformen ihrer lokalen Institutionen. Auch stellt die Hinwendung zu Vertrautheit und Transparenz vor Ort eine Gegenbewegung zu immer komplexeren, intransparenten und manipulationsanfälligen internationalen Finanzströmen dar.
Neuland betreten solche Projekte, die – wie die Bürgergenossenschaft Nordhessen – Kommunen beim Rückkauf ihrer Netze unterstützen wollen, oder – wie die Bürgerenergie in Jena – eine Beteiligung an den Stadtwerken vor Ort planen. Um ernst zu nehmende Player im Wettbewerb um Netze und kommunales Vermögen zu sein, müssen jedenfalls ganz andere Summen bewegt werden als für einzelne Erzeugungsanlagen. Ein wegweisender Trend ist es gleichwohl: Der Bürger wird Mitinhaber des Stadtwerks vor Ort.
2. Der Bürger als Politiker
Der Bürger konterkariert politische Entscheidungen seiner gewählten Vertreter, indem er mit den Mitteln des Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids selbst Politik betreibt: In Berlin hat 2011 der Wassertisch mit einem erfolgreichen Volksentscheid eine Offenlegung derWasserverträge zwischen dem Land und den privaten Investoren erzwungen. In Hamburg fand im Juni 2011 das Volksbegehren »Unser Hamburg – unser Netz« statt, mit dem sich über 116.000 Unterzeichner für den Rückkauf der städtischen Strom-, Gas- und Fernwärme-netze ausgesprochen haben. In Leipzig hatte bereits 2008 ein Bürgerentscheid den Verkauf von 49,9 % der Stadtwerke Leipzig an Gaz de France verhindert. Dabei stimmten 87,3 % für einen Verbleib der Daseinsvorsorge zu 100 % in kommunalem Eigentum – so die Fragestellung. Auch in anderen Kommunen wurden Anteilsverkäufe verhindert: Beim ersten Bürgerentscheid der Stadt Düsseldorf votierten gut 89 % dafür, dass die Aktienmehrheit an den Stadtwerken in öffentlicher Hand bleiben soll. Damit das Bürgerbegehren Erfolg hatte, wären nur 20 % Wahlbeteiligung nötig gewesen. Erreicht wurden knapp 25 %.
Aber es geht auch anders: In Hilden wurde 2008 das Bürgerbegehren gegen die Teilprivatisierung der Stadtwerke aus formalen Gründen für unzulässig erklärt. Auch in Chemnitz und Unna bspw. waren die Begehren nicht erfolgreich. So zeigt die Datenbank der »Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie« zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden bestenfalls ein gemischtes Bild, was den Erfolg angeht.
Grundsätzlich ist aber von einem gewachsenen Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für den Wert kommunaler Strukturen der Energie- und Wasserversorgung auszugehen. Dies zeigen auch die repräsentativen Umfragen von TNS emnid im Auftrag des VKU. Zu erwarten ist daher, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide weiter zunehmen werden. Auch hier mag es eine Rolle spielen, dass große, intransparente Strukturen – wie viele Studien belegen – zur Politikverdrossenheit führen. Dass aber umgekehrt Mitsprache und Mitgestaltung bei konkreten Fragen vor Ort möglich sind, befördert die relative Macht des Bürgers auch in der Frage der Mitgestaltung der kommunalen Daseinsvorsorge.
3. Der Bürger als Produzent
Die klassische Rollenverteilung in der Energiewirtschaft war eindeutig geklärt: Der Produzent produziert die Energie, der Vertrieb vertreibt sie und der Kunde konsumiert sie. Durch technologische Entwicklungen wie die PV-Anlage auf dem Dach oder das ZuhauseKraftwerk von LichtBlick und VW im Keller wird der Konsument zum Produzenten, der nicht nur seinen eigenen Bedarf an Wärme und Strom deckt, sondern auch ins Netz einspeist. Damit werden die klassischen Rollen auf dramatische Weise verändert: Der Konsument wird zum »Prosument«, der selbst erzeugt, was er verbraucht, und was er nicht verbraucht, wiederum ins Netz einspeist.
Im Moment ist dies noch eine Utopie, weil von der flächendeckenden Umsetzung noch entfernt. Perspektivisch werden sich jedoch mit dem Bürger als Produzenten die Geschäftsmodelle von Erzeugung und Vertrieb nachhaltig verändern. In ihrer jetzigen Form wird es sie im Lauf der nächsten Jahrzehnte nicht mehr geben.