Immer mehr Kommunen prüfen derzeit, die Strom- und Gasversorgung wieder in die eigene Hand zu nehmen, da in den kommenden zwei Jahren bundesweit gut 2.000 Konzessionsverträge auslaufen. Wenn die Kommune den Ablauf der Wegenutzungsverträge rechtzeitig im Bundesanzeiger bzw. im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben hat, drängt die Zeit, zu entscheiden, wie in Bezug auf die Neuvergabe der Konzession verfahren werden soll (siehe EXPLORER markttrends Nr. 26 vom Mai 2009, S.10).
Wir empfehlen den Kommunen, sich grundsätzlich zu positionieren: Welche Rolle will die Kommune künftig strategisch einnehmen? Will sie über Konzessionsabgabe und Gewerbesteuern hinaus auch an der Wertschöpfung aus dem Netz oder sogar aus Vertrieb und Beschaffung partizipieren? Will sie darüber hinaus z.B. besondere wirtschafts- oder klimapolitische Ziele realisieren etc.?
Für eine erfolgreiche Rekommunalisierung benötigen Kommunen eine Vision, klare Ziele und Strategien sowie eine eigene unternehmerische Position der Kommune selbst oder ihres Tochterunternehmens (z.B. ihrer Stadtwerke, die bislang beispielsweise nur Gas- und Wassernetze betreiben und jetzt die Stromnetzkonzession erwerben wollen). Wenn die Kommune keine eigenen Stadtwerke hat, welche die energiewirtschaftliche Kompetenz mitbringen, benötigt sie einen Partner, der diese sicherstellt.
Eine Option besteht auch darin, mit Nachbargemeinden zu kooperieren, wenn bei diesen die Konzession ebenfalls ausläuft. Die Kommune sollte deshalb im ersten Schritt mögliche Geschäftskonzepte und deren Varianten klären, ihre Chancen und Risiken, Aufwand und Nutzen abwägen und eine Entscheidung über das unternehmerische Konzept, inklusive möglicher Kooperationen, treffen.
Die Vorbereitung des Verfahrens erfordert
- die Sammlung und Auswertung vorhandener Unterlagen, insbesondere des Konzessionsvertrages, des Mengengerüsts und der Leistungsbeschreibungen sowie
- die Entscheidung für die Art des Vergabeverfahrens.
Für den hier dargestellten Fall unterstellen wir das Konzept einer gemeinsamen Netzbetreibergesellschaft von Kommune und strategischem Partner sowie die Entscheidung für ein Verhandlungsverfahren mit Teilnehmerwettbewerb.
Zur Vergabebekanntmachung müssen die Rahmenbedingungen der Ausschreibung inklusive Eignungs- und Auswahlkriterien festgelegt sein. Zur Angebotsaufforderung werden aussagekräftige Vergabeunterlagen benötigt. Dazu gehören:
- Formulierung der fachlichen Eignungskriterien
- Erstellung der Leistungsbeschreibung für die technische und kaufmännische Betriebsführung
- Strukturierung und Dokumentation des der Betriebsführung zugrunde liegenden Mengengerüsts
- Formulierung der Anforderungen an den neuen Konzessionsnehmer
- Erarbeitung der Vorgaben für die Businessplanung der Bieter
- Zuschlagskriterien
- Vertragsentwurf.
Das Vergabeverfahren besteht im Wesentlichen aus folgenden Schritten:
- Vergabebekanntmachung
- Auswertung der Teilnahmeanträge
- Versand der Vergabeunterlagen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe
- Auswertung der Angebote
- Verhandlung.
Die Verhandlung erstreckt sich in der Regel über mehrere Verhandlungsrunden. Die juristischen, steuerlichen und energiewirtschaftlichen Berater müssen hierbei eng zusammenarbeiten. Im ersten Schritt muss die Verhandlungsposition der Kommunen bezogen auf die einzelnen Bieter erarbeitet werden. Die von den Bietern danach eingereichten optimierten Angebote müssen in der zweiten Runde ausgewertet und anschließend verhandelt werden. Im besten Fall sind bei Abgabe der endgültigen Angebote vorher alle Vertragsbedingungen geklärt worden, so dass nur noch monetäre Größen zu vergleichen sind.
Nach der abschließenden Angebotsbewertung muss die Entscheidungsempfehlung für die Gremien begründet werden. Wichtig bei Vergabeverfahren ist die Sicherstellung der Nachprüfbarkeit, damit ein Formfehler nicht das Rekommunalisierungsvorhaben zu Fall bringt.
Für den Erfolg ist die Einigkeit der Entscheider in Politik und Verwaltung zum Vorgehen bei der Rekommunalisierung wesentlich (wichtig sind ein verbindlicher Zeitplan und eine effiziente Projektsteuerung). Dies gilt um so mehr, wenn mehrere Kommunen daran beteiligt sind: Die meisten gemeinsamen Rekommunalisierungsvorhaben scheitern an der Frage des »Machtabgebens«, des Fehlens der Konzepte, der »Chemie« und der Projektsteuerung. Dies macht es den bisherigen Netzbetreibern oftmals leicht, einzelne Akteure zu überzeugen, alles beim Alten zu lassen.