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Auswirkungen der Kernenergie-Laufzeitverlängerung

/ 01. September 2010 /

TRENDreport Energie & Emissionen, September 2010

Großansicht Kontinental-europäische Merit Order mit und ohne deutschen Kernenergie-ausstieg
Die Bundesregierung hat mit der Bekanntgabe ihres Energiekonzeptes der Diskussion um Laufzeitverlängerungen für Kernkraftwerke bis zur Überprüfung durch das Verfassungsgericht ein vorläufiges Ende gesetzt. Die Auswirkungen der unterschiedlichen Laufzeitszenarien sind bisher nicht geklärt. Auch die Energieszenarien der Bundesregierung sind nicht für eine objektive Bewertung geeignet.

Analysen der LBD haben gezeigt, dass die Wirkung der Laufzeitverlängerung auf die Marktpreise von nachrangiger Bedeutung ist. Im Vergleich zum Ausstiegsszenario werden sich bei der vorgesehenen Laufzeitverlängerung für die europäischen CO2-Emmissionsberechtigungen (European Union Allowance Unit, EUA) ca. 4 Euro/Tonne und für Strom ca. 3 Euro/MWh niedrigere Preise am Markt einstellen. Dieser Umstand begünstigt vor allem alte Bestandskraftwerke, die im Ausstiegsszenario abgeschaltet werden müssten. Neue Bestandskraftwerke und Neubauprojekte sind angesichts aktuell geringer am Strommarkt erzielbarer Deckungsbeiträge ohnehin in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage. Die Laufzeitverlängerung führt bei diesen zusätzlich zu einer Verschlechterung. Für Investitionen in neue Kraftwerke und die Wirtschaftlichkeit für neue Bestandskraftwerke bestehen größere Risiken aus der Unsicherheit über die europäischen Emissionsminderungsziele und den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie deren Marktintegration.

Auf den Ausbau der erneuerbaren Energien hat die Laufzeitverlängerung keine direkte Wirkung. In Deutschland ist der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wirtschaftlich vor allem durch die Rahmenbedingungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und regulatorische Vorgaben bestimmt. Erst ein Ansteigen der Marktpreise für Strom über die jeweilige EEG-Vergütung würde einen vom EEG unabhängigen Anreiz zum Ausbau von erneuerbaren Energien schaffen.

Die zu erwartende Preisdifferenz zwischen Laufzeitverlängerung und Kernenergieausstieg ist dafür nicht ausreichend. Die im Energiekonzept der Bundesregierung formulierte Zielstellung, die Regelenergiemärkte für die nur kurzfristig prognostizierbaren erneuerbaren Energien zugänglich zu machen, wird einen größeren Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von solchen Investitionen haben als die Laufzeitverlängerung.

Anders stellt sich die Situation in Bezug auf den Wettbewerb dar. Die Laufzeitverlängerung bedeutet einen geringeren Zubaubedarf an neuen Kraftwerkskapazitäten. Der Atomausstieg hätte eine stärkere Auslastung alter Steinkohlekraftwerke mit hohen CO2-Emissionen zur Folge gehabt. Um die europäischen Minderungsziele dennoch zu erfüllen, wäre ein Wechsel von Stromerzeugung in alten Steinkohlekraftwerken hin zu modernen GuD-Kraftwerken notwendig geworden. Das hätte einen Zubau von emissionsarmen GuD-Kraftwerken erfordert und die Verdrängung und schließlich die Abschaltung alter Steinkohlekraftwerke bedeutet. Den dafür nötigen Anreiz liefert der CO2-Preis. Die Grafik zeigt die Merit Order mit Laufzeitverlängerung sowie die Wirkung eines Ausstiegs auf den kontinentaleuropäischen Strommarkt (Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Schweiz, Polen, Tschechische Republik, Österreich). Grundlage dafür ist, dass dieser Markt in Folge von Netzausbaumaßnahmen in Zukunft einen weitgehend integrierten Strommarkt bildet.

Die im Ausstiegsszenario benötigten GuD-Kraftwerke können auch durch neue Marktteilnehmer errichtet werden. Da der Zubaubedarf nun aber geringer ausfällt, werden weniger neue Wettbewerber in den Markt drängen als im Ausstiegsszenario. Somit wird die Laufzeitverlängerung die Marktposition der vier großen Stromerzeuger in Deutschland festigen. Während diese vier mit Hilfe ihrer Bestandskraftwerke weiterhin sichere Gewinne erwirtschaften, können sie ihren verbleibenden Kraftwerkspark hinsichtlich der Deckungsbeiträge durch strategische Gebote optimieren. Wettbewerber haben dagegen Probleme, ausreichend Deckungsbeiträge auf ihre Fixkosten zu erwirtschaften. Dies erschwert neuen Wettbewerbern den Markteintritt zusätzlich.

Die Investitionssicherheit für Kraftwerke wird sich allein durch die Laufzeitverlängerung nicht maßgeblich verändern. Die Laufzeitverlängerung geht jedoch auf Kosten der Wettbewerbsintensität am deutschen Strommarkt.
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