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Biogasumlage
Auch in der novellierten Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) wird an dem Ziel einer jährlichen Biogaseinspeisung von 6 Mrd. Kubikmetern bis 2020 und 10 Mrd. Kubikmetern bis 2030 festgehalten. Dazu wurde eine Reihe von Neuregelungen verabschiedet. Ob diese im Zusammenspiel mit bestehenden bzw. geplanten Maßnahmen geeignet sind, um diese Ziele zu erreichen, soll im Folgenden betrachtet werden.
Die GasNZV enthält einige wichtige Neuerungen, mit der die Bedingungen für die Biogaseinspeisung entscheidend verbessert werden sollen. Neue Kostentragungsregelungen belasten den Anschlussnehmer nur noch mit 25% der Kosten des Netzanschlusses. Bei einer Leitungslänge bis zu 1 Kilometer beträgt der Anteil höchstens 250.000 Euro.
Zur Herstellung des Netzanschlusses vereinbaren Netzbetreiber und Anschlussnehmer einen verbindlichen Realisierungsfahrplan. Wird der vorgesehene Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage aus vom Netzbetreiber zu vertretenden Gründen überschritten, erlischt dessen Anspruch auf den vom Anschlussnehmer zu tragenden Kostenanteil. Die daraus resultierenden Kosten des Netzbetreibers dürfen nicht auf die Netzentgelte umgelegt werden.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll Biogas zukünftig eine stärkere Rolle als Kraftstoff sowie im Wärme- und Stromsektor spielen. Dazu sollen Regelungen im Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) getroffen, Anreize im Rahmen künftiger EEG-Novellen gesetzt und Maßnahmen im Kraftstoffbereich geprüft werden.
Soweit der Entwurf zur Änderung des EEWärmeG erkennen lässt, ist nicht beabsichtigt, die Hürden für den Einsatz von Biogas zur Wärmebereitstellung in Neubauten zu senken. So soll weiterhin an einem Biogasanteil von mindestens 30% in Verbindung mit der Nutzungspflicht in einer KWK-Anlage festgehalten werden. Für Bestandsgebäude der öffentlichen Hand ist die 30%-Quote an den Einsatz in einem Heizkessel geknüpft, der der besten verfügbaren Technik entspricht.
Auf Länderebene ist auf absehbare Zeit nicht mit weiteren Gesetzen für den Gebäudebestand zu rechnen. Nach wie vor gibt es nur in Baden-Württemberg ein entsprechendes Gesetz. In anderen Ländern bleibt es bei Ankündigungen für regenerative Wärme- oder Klimaschutzgesetze. Für die meisten Länder ist ein Wärmegesetz derzeit nicht im Gespräch.
Die verschiedenen Gesetze zur Förderung der Verwendung von Biogas (EEG, EEWärmeG, BiokraftstoffQuotenG) verlangen einen Nachweis über die Herkunft des Gases, der über die eingesetzten Rohstoffe sowie technische Standards bei der Produktion und Aufbereitung Auskunft gibt. Zu diesem Zweck hat die dena zusammen mit den Unternehmen ein zentrales Biogasregister entwickelt. Dieses steht seit Dezember 2010 für Produzenten, Händler und Verbraucher zur Verfügung und soll durch eine vereinfachte und vereinheitlichte Nachweisführung die Marktentwicklung weiter fördern. Nach Angaben der dena werden bis Ende 2010 voraussichtlich ca. 70 Anlagen mit einer Einspeisekapazität von über 400 Mio. Nm3/a in Betrieb sein. Ein weiterer Zuwachs auf insgesamt 94 Anlagen und eine Einspeisekapazität von fast 700 Mio. Nm3/a wird bis 2012 erwartet. Damit könnten bis 2012 ca. 10% der für 2020 angestrebten Zielmarke erreicht werden.
Die für den Anschluss von Biogasanlagen entstehenden Kosten werden von den Netzbetreibern über eine Biogasumlage auf die Netznutzer gewälzt. Die Entwicklung der Biogasumlage für das nächste Jahr zeigt sich uneinheitlich und spiegelt die regionalen Unterschiede im Ausbau der Biogaseinspeisung wider und ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Diese Entwicklung dürfte allgemein zu Diskussionen über den weiteren Ausbau der Biogaseinspeisung führen und Bestrebungen um eine marktgebietsübergreifende Wälzung der Biogas-Kosten weiter Auftrieb verleihen.
Mit dem Ziel, mehr Dynamik in den Markt zu bringen, startete Anfang Oktober dieses Jahres die Handelsplattform bioerdgashandel.de, eine Kooperation der VNG und der Mitgas. Auf der Plattform wurden bisher Angebote über Jahresbandlieferungen von insgesamt ca. 2.500 kWh/h eingestellt. Der gewichtete durchschnittliche Angebotspreis liegt bei 7,63 Ct./kWh. Kaufgesuche wurden bisher nicht eingestellt. Dies bestätigt die Aussagen einiger Marktteilnehmer, wonach es derzeit einen Biogasüberschuss auf dem Markt gibt.
Durch die Novelle der GasNZV und die Einrichtung eines Biogasregisters werden die Bedingungen für die Biogaseinspeisung entscheidend verbessert. Höhere Biogasumlagen gefährden jedoch die Akzeptanz der Ausbaupläne.
Durch die Änderung oder Einführung von erneuerbaren Wärmegesetzen ist kein wesentlicher Nachfrageimpuls zu erwarten. Ebenso dürften die Effekte auf die Biogas-Verstromung aufgrund von Anpassungen der Vergütungssätze bei künftigen EEG-Novellen moderat ausfallen. Im Kraftstoffsektor richtet sich der Fokus auf das Thema Elektromobilität. Ein signifikanter Ausbau des Gasanteils an der Kraftstoffversorgung erscheint unwahrscheinlich.
Insgesamt zeigt die Analyse, dass die bisher getroffenen Maßnahmen nicht geeignet sein werden, um die Zielvorgaben zu erreichen. Nötig wären dazu vielmehr flächendeckende Vorschriften für Altbauten und Vorgaben für den Kraftstoffsektor. Als Alternative wäre auch ein grundlegend neuer Förderansatz denkbar, wie z.B. die Schaffung eines »Erneuerbare-Gas-Gesetzes«, wie es der Fachverband Biogas fordert.