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Die 3. Handelsperiode bekommt Konturen

/ 01. April 2011 /

TRENDreport Energie & Emissionen, April 2011

Während die grundsätzlichen Neuerungen für die 3. Emissionshandelsperiode 2013-2020 bereits seit längerem feststehen, hat die EU-Kommission kürzlich ihre Pläne zur Auktionierung bzw. kostenlosen Vergabe von Emissionszertifikaten konkretisiert.

Die grundsätzlichen Neuerungen in der 3. Handelsperiode des europäischen Emissionshandelssystems stehen bereits seit dem Sommer 2009 fest. Zu den wichtigsten Änderungen gehören dabei sicher die Einbeziehung des Flugverkehrs, die vollständige und (weitgehend) europaweit harmonisierte Auktionierung der Zertifikate für die Stromerzeugung sowie ein einheitlicher Cap. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, welche den Teilnehmern im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems im Jahr 2013 zur Verfügung steht, beträgt nach dem Beschluss der EU-Kommission vom 22. Oktober 2010 in etwa 2,04 Mrd. Stück. Dieser Cap wird jedes Jahr um 1,74% der durchschnittlich in den Jahren 2008 bis 2012 ausgegebenen Zertifikate verringert, was einen jährlichen Rückgang von etwa 37,4 Mio. Zertifikaten darstellt.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission in den vergangenen Wochen und Monaten weitere Planungen konkretisiert, insbesondere in Bezug auf die Verfahren zur Auktionierung der Zertifikate und die Allokationsregeln für die verbleibenden kostenlosen Zuteilungen an Industrie- und KWK-Anlagen.

Details zur Auktionierung hat die EU-Kommission in der Verordnung Nr. 1031/2010 am 12. November 2010 beschlossen. Für die wöchentlich stattfindende Auktionierung von Zertifikaten wird es eine europaweite Plattform geben; lediglich Deutschland, Polen und Großbritannien werden für maximal fünf Jahre eine eigene Plattform betreiben. In der Primärauktion (zur Abgabe der Zertifikate in den Markt) wird es zwei Produkte geben: einerseits Zwei-Tages-Spotgeschäfte und andererseits Fünf-Tages-Futures. Interessenten müssen innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters ihre Gebote (Mindestgröße: 500 Zertifikate/Gebot) verdeckt abgeben. Die Angebote werden in der Reihenfolge der höchsten Gebote bedient, das niedrigste Gebot, das noch mit Zertifikaten bedacht wird, setzt den Preis.

Um einen sanfteren Übergang von der 2. in die 3. Handelsperiode zu ermöglichen, soll es darüber hinaus vorzeitige Auktionen geben, die »early auctions«. Zu dem genauen Ablauf läuft derzeit ein Konsultationsverfahren, mit Ergebnissen ist jedoch frühestens gegen Ende 2011 zu rechnen.

Doch auch in der 3. Handelsperiode wird es Anlagen mit bestimmten Funktionen geben, die in den Genuss einer kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten kommen. Dazu gehören diverse Industrieprozesse sowie die Fernwärmeerzeugung und Kraft-Wärme-Kopplung. Am 15. Dezember 2010 legte die EU-Kommission den Entwurf einer Entscheidung vor, der die kostenlose Vergabe der Zertifikate auf Basis von Benchmarks regeln soll. Dieser sieht, im Gegensatz zu den vorherigen Handelsperioden, die Einführung EU-weit einheitlicher Produktbenchmarks vor, die sich für das jeweilige Produkt an den 10% effizientesten Anlagen innerhalb der Europäischen Union orientieren. Weitere Spezifizierungen nach Brennstoff etc., wie sie in der Vergangenheit noch üblich waren, wird es dabei nicht mehr geben. Daraus folgt z.B. für die Erzeugung von Wärme ein genereller Benchmark von ca. 225 g/kWh, unabhängig von dem eingesetzten Brennstoff. Da dieser Benchmark sich am Emissionsfaktor orientiert, wird Kohle künftig als Brennstoff deutlich unattraktiver.

Zur Bestimmung der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten wird der Benchmark mit der historischen Auslastungsrate einer Anlage multipliziert. Diese stellt das höhere durchschnittliche Produktionslevel aus den alternativen Basisperioden 2005 bis 2008 und 2009 bis 2010 dar. Die kostenlose Zuteilung wird anschließend jährlich auf ein niedrigeres Niveau gekürzt, von 80% im Jahr 2013 auf 30% im Jahr 2020. Ziel ist es, im Jahr 2027 keine kostenlose Zuteilung mehr durchzuführen. Für Unternehmen, die in besonderer Weise der Gefahr von carbon leakage, also der Abwanderung emissionsintensiver Industrien ins Ausland, unterliegen, gibt es jedoch Sonderregelungen. Dazu gehört insbesondere eine weiterhin bestehende 100%ig kostenlose Zuteilung von Zertifikaten.

Insgesamt ist damit für die kommende Handelsperiode eine deutliche Verschärfung des Handelsregimes zu konstatieren, auch für die Anlagen, die noch eine kostenlose Zuteilung erhalten können. Noch sind zwar nicht alle Fragen bezüglich der Regelungen ab 2013 geklärt, doch der Markt für Emissionsrechte wird zunehmend erwachsen und der Preis für die Inanspruchnahme bisher kostenloser Naturgüter wird zunehmend ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Industrie und Energiewirtschaft.
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