Durch die Verabschiedung der neuen EU-Gebäuderichtlinie hat die EU-Kommission den Druck zu weiteren Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor erhöht. Ab dem Jahr 2021 werden Niedrigstenergiehäuser zum Standard, dadurch ist mit weiter rückläufigem Energiebedarf zu rechnen.
Am 19. Mai 2010 hat das Europäische Parlament mehrere Richtlinien zur Verbesserung der Energieeffizienz verabschiedet, darunter die Richtlinie 2010/31/EU, die sich mit der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beschäftigt. Wesentliche Inhalte dieser Richtlinie, die bis zum 09. Juli 2012 in nationale Vorschriften umzusetzen ist, sind:
- Einführung von Methoden zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
- Festlegung von Mindestanforderungen zur Erreichung eines kostenoptimalen Niveaus der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden,
- verpflichtende Ausstellung von Ausweisen zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Falle eines Neubaus, Verkaufs oder der Vermietung und
- regelmäßige Kontrolle von Heizungs- und Klimaanlagen.
Dem Charakter einer Richtlinie entsprechend sind die Vorgaben der EU für den Zeitraum bis 2020 relativ offen gehalten, um den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, die konkrete Ausgestaltung an ihre nationalen Bedürfnisse anzupassen. Dies betrifft insbesondere die Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sowie die Definition von Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz. Diese müssen sich lediglich in einem allgemeinen, von der EU-Kommission vorgegebenen Rahmen bewegen. Dafür sind diese Mindestanforderungen nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsgebäude relevant, wenn diese einer größeren Renovierung unterzogen werden. Jedoch können auch hier die Mitgliedsstaaten wählen, ob sie darunter eine Renovierung verstehen, bei der die Kosten 25% des Gebäudewerts (ohne Grundstücksfläche) übersteigen oder mehr als 25% der Oberfläche einer Gebäudehülle betroffen ist.
Ihre größten Auswirkungen dürfte die EU-Gebäuderichtlinie daher ab dem Jahr 2021 entfalten, wenn Niedrigstenergiegebäude zum Standard werden sollen. Diese Gebäude zeichnen sich nach Definition der EU-Kommission nicht nur dadurch aus, dass der Energiebedarf nahe Null liegt oder zumindest sehr gering ist. Vielmehr ist der verbleibende Energiebedarf auch zu einem ganz wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien zu decken.
Zwar gilt der Niedrigstenergiestandard nur für Neubauten (bei Behörden übrigens bereits ab 2019), jedoch sind die Mitgliedsstaaten auch verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Anreize für die Anpassung von Bestandsgebäuden an den Niedrigstenergiestandard im Rahmen größerer Renovierungen zu setzen.Die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung, die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu kürzen und das Marktanreizprogramm zur Einführung erneuerbarer Energien ganz einzustellen, werden daher nicht von Dauer sein können.
Damit wird die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie bei allen Undeutlichkeiten bezüglich des Zeitraums bis 2020 mittelfristig einen Trend verstärken, der bereits in den vergangenen Jahren zunehmend zu beobachten war: Investitionen in Energiesparmaßnahmen, wie Wärmedämmung, und tendenziell steigende Durchschnittstemperaturen führen zu einem geringeren Wärmebedarf im Haushaltssektor.
So sank der Gasabsatz an die deutschen Haushalte zwischen 1995 und 2008 um etwa 0,2% pro Jahr. Dies war im Wesentlichen getrieben durch wärmere Temperaturen. Beispielsweise lag die Zahl der Heizgradtage in Hannover in den vergangenen Jahren überwiegend zwischen 6% und 20% unter dem langjährigen Mittel von 1970 bis 2009.
Für Stadtwerke und Regionalversorger bedeutet dies perspektivisch:
- ein weiter abnehmender Brennstoffbedarf (v.a. Gas) zur Wärmebereitstellung im Haushaltssektor,
- eine zunehmende Unterauslastung bestehender Versorgungsinfrastruktur (Gas- und Fernwärmeleitungen), insbesondere für kleinere Wohneinheiten,
- der Zwang, den verbleibenden Energiebedarf zunehmend regenerativ decken zu müssen, um den Haushaltskunden die Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten zu ermöglichen.
Damit ist die Novelle ein weiterer treibender Faktor zu einer umfangreichen Umstrukturierung der Wärmeerzeugung und -versorgung. Diese wird in Zukunft weniger auf fossilen, zentralistischen Strukturen aufbauen als vielmehr dezentral und auf Basis regenerativer Energiequellen.