Spätestens seit Beginn des Atommoratoriums war klar, dass das Energiekonzept der Bundesregierung vom Oktober letzten Jahres eine ausgesprochen kurze Halbwertszeit hat. Die Energiewende ist da, schneller als im Energiekonzept zunächst vorgesehen. Das neue Gesetzespaket wird jedoch nicht genügen, diese Energiewende einzuleiten. Lediglich der Kernkraftausstieg ist eine echte Reaktion auf das nukleare Desaster in Fukushima. Die übrigen Gesetze wurden bereits weitgehend vorher erarbeitet und bilden lediglich das Energiekonzept der Bundesregierung aus dem Herbst 2010 ab. Die Schwerpunkte des Gesetzespakets sind der Atomausstieg, die Förderung und Integration der erneuerbaren Energien, der beschleunigte Netzausbau der Übertragungsnetze und Anreize zur Effizienzsteigerung.
Obwohl der Atomausstieg kaum vom ursprünglich durch Rot-Grün beschlossenen Ausstiegspfad abweicht, gibt es eine entscheidende Neuerung: Es gibt ein fixes Ausstiegsdatum. Das letzte Atomkraftwerk geht spätestens 2022 vom Netz. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, sollen bis zum Jahr 2013 die in Bau befindlichen Kraftwerke möglichst schnell fertiggestellt werden. Für die Übergangsphase ist ein Kernkraftwerk in Kaltreserve vorgesehen. Für die großen vier Kraftwerksbetreiber bedeutet der Kernkraftausstieg den Verlust ihrer ertragsstärksten Kraftwerke. Gleichzeitig wird der Rückbau der Kraftwerke einen zusätzlichen finanziellen Aufwand bedeuten, während die dafür gebildeten Rückstellungen in langfristigen Investments gebunden sind. Der Liquiditätsbedarf wird die strategische Ausrichtung der Konzerne prägen und deren Investitionstätigkeit einschränken.
Die Förderung der erneuerbaren Energien wird maßgeblich durch die EEG-Novelle getragen sowie durch eine Novelle des Bauplanungsrechts flankiert, die Repoweringmaßnahmen für Onshore-Windparks vereinfachen soll. Im Rahmen der EEG-Novelle werden insbesondere die Vergütungssätze für Offshore-Windparks und Geothermie angehoben und die Förderbedingungen für Wasserkraftwerke durch Vereinheitlichung der Förderung für große und kleine Wasserkraftanlagen verbessert. Durch eine höhere Anfangsvergütung und das optionale Stauchungsmodell für Offshore-Windparks, die vor 2018 in Betrieb gehen, könnten Offshore-Projekte künftig ein deutlich besseres Verhältnis von Risiko zu Ertrag bieten. Das ambitionierte Ziel von 35% erneuerbaren Energien bis 2020 ist nun auch im Gesetz verankert. Trotzdem soll die EEG-Umlage laut Eckpunktepapier der Bundesregierung nicht über die Größenordnung von 3,5 Ct./kWh ansteigen. Dies wird auch durch entsprechende Maßnahmen im EEG untermauert. So wird der Systemdienstleistungsbonus für Windturbinen gestrichen und die Degression der Einspeisevergütung für Onshore-Wind erhöht. Damit wird aber die wichtigste Stütze des bisherigen Ausbaus der Erneuerbaren geschwächt. Auch die starke Degression der Vergütungssätze für Fotovoltaik ist angesichts der angestrebten Energiewende eher kritisch zu betrachten.
Neben den Vergütungssätzen gibt es auch Änderungen in Bezug auf die Marktintegration der erneuerbaren Energien. Die Begrenzung des Grünstom-Privilegs auf maximal 2 Ct./kWh verschlechtert die Rahmenbedingungen für die Integration erneuerbarer Energien erheblich. Die neu eingeführte Marktprämie ist für Grünstromanbieter als neu geschaffene Alternative kaum attraktiv, da ein Transport der Qualitätskomponente für EEG-Strom nicht möglich ist. Ob die EEG-Novelle in dieser Form das Erreichen dieses Ziels gewährleistet, ist keinesfalls sicher.
Im Rahmen des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) werden die Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren für Leitungsprojekte mit europäischer und überregionaler Bedeutung bei der Bundesnetzagentur gebündelt. Diese Bündelung soll einheitliche Standards für die Genehmigung schaffen und helfen, die langwierigen Prozesse zu verkürzen. Diese Regelung stößt bei den Ländern auf erheblichen Widerstand, die ihre Genehmigungskompetenz auch weiterhin behalten wollen.
Das EnWG knüpft an die Vorschriften des NABEG an. Großteils handelt es sich bei der EnWG-Novelle jedoch um die Umsetzung der europäischen Richtlinien für den Strom- und Gasbinnenmarkt. Dazu gehören auch der 10-jährige Netzentwicklungsplan und die nachfolgend dargestellten Neuerungen.
Eine weitere wichtige Änderung im Rahmen des EnWG ist die Stärkung intelligenter Netze und Speicher. Durch eine verbindliche Einführung von Smart Metern – auch für Bestandsgebäude – und die Begünstigung von Stromspeichern durch eine Befreiung von Netzentgelten werden wichtige Grundlagen für das Demand Side Management geschaffen und Anreize für flexible Speicher als Reaktion auf die zunehmende fluktuierende Einspeisung gesetzt. Zur Erschließung variabler Lasten von industriellen Großverbrauchern geht dies jedoch nicht weit genug.
Weiterhin will die Bundesregierung im Eckpunktepapier neben den bereits in Bau befindlichen Kraftwerken bis 2020 einen Zubau von bis zu 10 GW zusätzlicher hocheffizienter und flexibler Kraftwerkskapazitäten. Dafür soll ein Kraftwerksförderprogramm zur Verfügung stehen. Ebenfalls in der politischen Diskussion befinden sich Kapazitätsmärkte. Diese könnten einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Energiewende leisten, stoßen aber bei der Bundesregierung bisher auf Widerstand. Die aktuellen Erzeugermargen und die hohe Wettbewerbsintensität im Erzeugungssektor werden ohne regulatorische Eingriffe nicht zu ausreichenden Zubauten führen.
Das Paket lässt kein Gesamtkonzept für die angestrebte Transformation hin zu einer emissionsarmen Energiewirtschaft erkennen. Um eine echte Energiewende zu schaffen wird Nachbesserung an dem Paket erforderlich sein, notfalls in der nächsten Legislaturperiode.