Emissionshandel
Mit dem Ziel der Emissionsminderung erhält im Emissionshandelssystem die Berechtigung zum Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) einen Marktwert. Der Wert und die Anzahl der zur Verfügung stehenden Berechtigungen beeinflussen die Entscheidungen von Energiewirtschaft und Industrie zu Investitionen und Energiemix.
Als Bestandteil der variablen Kosten der Energieerzeugung hat der Wert der CO2-Berechtigungen (EUA) einen erheblichen Einfluss auf den Einsatz und die Wirtschaftlichkeit von Kraftwerken auf Basis fossiler Brennstoffe. Der Emissionshandel hat damit erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen für noch zu errichtende Kraftwerke und folglich auf den zukünftigen Energiemix in Deutschland und Europa.
Nach der Überallokation der kostenlos zugeteilten Berechtigungen in der ersten Handelsperiode (Folgen: keine CO2-Minderung, „Windfall-Profits“ für Stromerzeuger sowie erhebliche Mehrkosten für Stromverbraucher), sind die Emissionshandelsrichtlinien für die zweite und dritte Handelsperiode deutlich ambitionierter. Die Energiewirtschaft muss ab 2013 voraussichtlich ihren gesamten Zertifikatebedarf zukaufen; die Industrie hat ein paar Jahre mehr Zeit bis zur vollständigen Veräußerung der Zertifikate.
Die wesentliche Option zur Einsparung von CO2 ist, neben der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, vor allem der Einsatz von Gas- statt Kohlekraftwerken. Unter der Voraussetzung der EUA-Knappheit wird der EUA-Preis im Rahmen kurzfristiger Umschichtungen im Kraftwerksportfolio so lange ansteigen, bis gleiche Grenzkosten bei GuD- und Steinkohlekraftwerken erreicht sind und durch den Einsatz von GuD- statt Kohlekraftwerken weniger CO2-Berechtigungen benötigt werden.
Der über die Fuel-Switch-Methode ermittelte EUA-Preis repräsentiert den fairen Wert der Zertifikate, solange der Brennstoffwechsel die primäre Option zur CO2-Vermeidung ist.










