Erneuerbare Energien
Neben der Energieeinsparung leisten erneuerbare Energien den wichtigsten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele. Der Anteil aus erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung in Deutschland betrug 2010 bereits über 16%, ihr Anteil an der Wärmeerzeugung knapp 10% (2009). Die im Rahmen des EEG bzw. EEWärmeG formulierten Zielwerte für das Jahr 2020 sind Anteile von mindestens 30% an der Stromerzeugung und mindestens 14% an der Wärmeerzeugung.
Sinkende Stromgestehungskosten bei der Wind- und Solarenergie und ein weiterer Anstieg der Brennstoff- und CO2-Preise werden dazu führen, dass der Stromgroßhandelsmarktpreis bei steigenden Brennstoffpreisen künftig häufiger über der gesetzlichen Vergütung einzelner EEG-Anlagen, z.B. Onshore-Windenergie, liegen wird.
Neue Anreize für einen weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien schaffen die Möglichkeit der Direktvermarktung der EEG-Strommengen und die Befreiung der Energielieferanten von der EEG-Umlage, wenn der EEG-Anteil im Portfolio 50% übersteigt. Die Marktintegration erneuerbarer Energien ist vor allem für den Energiehandel und -vertrieb von Bedeutung, nicht zuletzt bei mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung für erhöhte Stromkosten.
Aufgrund dieser Entwicklung und wegen des Beitrages zur nachhaltigen Energieversorgung, geringer Anlagengrößen und Investitionssummen sowie ihrer Dezentralität ist eine Investition in die regenerative Energieerzeugung gerade für kleinere Unternehmen sehr attraktiv und sollte ein fester Bestandteil in einem strukturierten Beschaffungs- und Erzeugungsportfolio aller Stadtwerke sein.
Unvermeidliche Abweichungen von Einspeisung und Prognose regenerativen Stroms führen zu einem erhöhten Regel- und Ausgleichsenergiebedarf. Die Anforderungen an die Übertragung, den Handel und die Nutzung von Strom müssen technisch und am Markt gelöst werden.










