Vor dem Hintergrund steigender
Energiekosten und der Klimaschutzziele der Europäischen Union und der
Bundesregierung gewinnt das Thema Energieeffizienz immer mehr an
Bedeutung. Beides hat inzwischen auch Auswirkungen auf das
Verbrauchsverhalten der Endkunden.
Auf europäischer Ebene sollen bis zum Jahr 2020 Einsparungen der CO2-Emissionen
in Höhe von 21% gegenüber dem Ausgangsjahr 2005 erreicht werden. Diesem
Ziel sieht sich auch die Bundesregierung verpflichtet.
Drei wesentliche Treiber
Für das Erreichen dieser Ziele ist hierbei neben der effizienten
Energieerzeugung in Großkraftwerken auch das Verhalten des einzelnen
Konsumenten auf der Nachfrageseite entscheidend. Im Wesentlichen
existieren drei Treiber, welche die zunehmende Bedeutung der
Energieeffizienz auf der Nachfragerseite erklären. Diese sind die
politischen Rahmenbedingungen, die Motivation zur Energieeinsparung auf
Seiten der Verbraucher und die Angebote der
Energieversorgungsunternehmen.
Politische Rahmenbedingungen
Die politischen Rahmenbedingungen wirken auf europäischer Ebene gemäß
der EURichtlinie über »Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen«
(2006/32/EG). Danach müssen alle EU-Mitgliedsstaaten bis zum Jahr 2016
jeweils Endenergieeinsparungen in Höhe von 9% realisieren und
nachweisen. Diese Energieeinsparungen sollen durch entsprechende
Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmaßnahmen auf der
Nachfrageseite erreicht werden.
In Deutschland erfolgt die Umsetzung der EU-Richtlinie durch den
Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) und das Integrierte
Energie- und Klimaprogramm (IEKP, auch Meseberger Beschlüsse genannt).
Im EEAP ist ein Richtwert zur Energieeinsparung von 9% in neun Jahren
nach festgelegter Berechnungsmethode vorgegeben. Diese begann im Jahr
2008. Die Strategien und Maßnahmen zur Zielerreichung sind genau
definiert. So gehören u.a. CO2-Gebäudesanierungs- und KfW-Förderprogramme zu den Hauptinstrumenten des EEAP im Sektor der privaten Haushalte.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz mit Hilfe des IEKP soll z.B.
durch den Beschluss des Erneuerbaren-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG)
sowie durch die Novelle der Energieeinspeiseverordnung (EnEV) erreicht
werden. Das Ziel des EEWärmeG ist es, bis 2020 den Anteil der
erneuerbaren Energien am Wärmemarkt auf 14% zu steigern (Stand 2007:
6,6%). Die Zielerreichung soll durch eine ab 2009 geltende
Nutzungspflicht solcher Energien für Neubauten und ein
Marktanreizprogramm, insbesondere für Altbauten, ermöglicht werden.
Der Energieausweis muss gemäß der EnEV seit dem 01. Juli 2008
stufenweise nach Gebäudeart und Baualter, ausgestellt werden. Ab dem
01. Juli 2009 wird dieser für alle Gebäude Pflicht. Zusätzlich schreibt
die EnEV Grenzwerte für den Energiebedarf für Alt- und Neubauten vor.
Mit der Novelle der EnEV werden diese Grenzwerte für 2009 um weitere
30% sinken.
Motivation der Verbraucher
Die zunehmende Wahrnehmung des Klimawandels und deren Folgen sowie das
steigende Umweltbewußtsein der Verbraucher lassen sich deutlich an
effizienterer Energienutzung erkennen. Die Senkung der Energiekosten
ist hierbei der Hauptantrieb für Maßnahmen zur Energieeffizienz.
Dementsprechend ist die Motivation für Kosteneinsparungen im
Raumwärmemarkt aufgrund der höheren Kosten für Gas größer als im
Strommarkt.
Angebote der Energieversorger
Auch die Energieversorger steuern ihren Anteil zum effizienten Umgang
mit Energie bei. So bieten sie ihrerseits verstärkt Contracting von
Anlagen zur Effizienzsteigerung an, führen Energieberatungen durch und
informieren ihre Kunden zu Förderprogrammen und Energieausweisen.
Durch die Ausweitung des Geltungsbereichs der EnEV und des EEWärmeG
werden immer mehr Konsumenten von gesetzlichen Regelungen zum
effizienen Energieverbrauch betroffen sein, sodass ihr Beratungsbedarf
noch weiter ansteigen wird.