Neukonzessionierung und Rekommunalisierung
In den nächsten Jahren laufen bundesweit mehrere Tausend Konzessionsverträge aus. Für Kommunen besteht damit die Chance, ihre Netze selbst zu übernehmen - und für Energieversorger die Gelegenheit, sich als Bieter für eine strategische Partnerschaft mit den Kommunen zu positionieren.
Aus Sicht einer Kommune gibt es eine Reihe von Handlungsoptionen: von der reinen Konzessionsvergabe über die Netzverpachtung, die Gründung einer Netzbetriebsgesellschaft oder den Aufbau eines Stadt- oder Gemeindewerkes mit einer umfassenderen Wertschöpfung (Erzeugung, Vertrieb, Dienstleistungen).
Insbesondere wenn es darum geht, die Klimaschutzziele auf lokaler Ebene umzusetzen und dafür u.a. die Energieversorgung in der Stadt oder Gemeinde regenerativer und dezentraler zu gestalten, ist die Vision der Energieversorgung in kommunaler Hand von großem Vorteil. Überdies wird diese nicht getrieben von den Konzerninteressen nationaler oder internationaler Player, sondern von den Zielen der kommunalen Klima- und Energiepolitik vor Ort. Die Übernahme von Strom- oder Gasnetzen ist solcherart in vielen Kommunen Anlass, über die Gestaltung ihrer künftigen Energieversorgung nachzudenken.
Aber nicht für jede Kommune ist eine Rekommunalisierung geeignet. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, nur einen deutlich besseren Wegenutzungsvertrag (WNV) mit mehr kommunalen Rechten abzuschließen. Dies erfordert die Klärung der eigenen kommunalwirtschaftlichen Ziele und Strategien und eine Bewertung der Chancen und Risiken im Netz.
Für Energieversorger als strategische Partner der Kommune kommt es wesentlich darauf an, die Risiken aus Netzerwerb, Netztrennung und -einbindung zu begrenzen und das Netz künftig wirtschaftlich betreiben zu können sowie die Kommune in ihren kommunal- und energiepolitischen Zielen als Partner zu unterstützen.
Die Beantwortung der Frage "Konzessionsvergabe oder Rekommunalisierung?" erfordert sowohl bei Kommunen als auch Energieversorgern professionelle Begleitung, insbesondere bei der Erarbeitung von Vision, Zielen, Geschäftsmodellen und Strategien, bei der Auswertung der netzbezogenen Daten und der Entwicklung der Businessplanung. Die energiewirtschaftlichen und kommunalrechtlichen Rahmenbedingungen müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Hierfür binden wir in unseren Projekten auch juristischen Sachverstand ein.










