Erfahrungsaustausch Kleine Wärmeplanung nach § 22a WPG 


Erfahrungsaustausch exklusiv für Flächen- und Regionalversorger

Viele Ihrer Konzessionskommunen liegen unter 15.000 Einwohner:innen – und müssen bis zum 30.06.2028 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Mit der „Kleinen Wärmeplanung“ nach § 22a WPG entsteht dafür ein neues Instrument: stark vereinfacht, bundeseinheitlich, auf Basis vor allem öffentlicher Daten und mit reduzierten Beteiligungsschritten.

Für Flächen- und Regionalversorger ist das eine Chance: Sie können schlanke, preislich attraktive Angebote für Ihre kleinen Kommunen entwickeln – vom pragmatischen Pflicht-Erfüller bis zur Grundlage für spätere Netzentwicklung.

Wie das konkret aussehen kann und welche Angebote zu den unterschiedlichen Kommunentypen in Ihrem Netzgebiet passen, diskutieren wir im Erfahrungsaustausch am 16. Juni um 14 Uhr.

Zielgruppe: Flächen- und Regionalversorger
Datum: 16. Juni 2026
Uhrzeit: 14 Uhr
Impuls: Tobias Dworschak vedec, Vorsitzender des Vorstandes vedec – Verband für Energiedienstleistungen, Effizienz und Contracting e.V.

Melden Sie sich hier unverbindlich an.

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