Was sich ändern muss? Alles!


In vielen Städten und Gemeinden sind die Konzessionsabgaben für den Betrieb der Strom- und Gasnetze eine relevante Einkommensquelle für den kommunalen Haushalt. Grundlage dafür sind Konzessionsverträge nach § 46 ff. EnWG, die in der Regel alle 20 Jahre in Konzessionsverfahren neu ausgeschrieben werden. Die Verfahren entwickeln in ihrem Verlauf jedoch oftmals eine Eigendynamik. Insgesamt ergeben sich für Kommunen zunehmend Probleme, die mit den Stichworten „hohe Komplexität“, „mangelnde Rechtssicherheit“ sowie „Aufwand und Kosten“ beschrieben werden können.

Die KOMMUNALPOLITISCHEN BLÄTTER haben dazu in ihrer September-Ausgabe ein Doppelinterview veröffentlicht. Interviewt wurden Rechtsanwältin Dr. Desiree Jung, Fachanwältin für Vergaberecht und spezialisiert auf Energierecht, und Dr. Christof Schorsch, Prokurist der LBD und Fachmann für Konzessionen.

Das Doppelinterview finden Sie hier.