Weiterentwicklung der Auswahlkriterien in Stromkonzessionsverfahren


ZuMa-Katalog 2.1 Strom veröffentlicht 

Mit dem ZuMa-Katalog haben wir bei seiner Erstveröffentlichung im Oktober 2020 eine Reihe von Vorschlägen für Auswahlkriterien nach § 46 EnWG als „Zukünftige Marktstandards in Strom- und Gaskonzessionsverfahren“ unterbreitet. Getrieben war der Katalog von der Überzeugung, dass die Megatrends in Wirtschaft und Gesellschaft auch in den Anforderungen der kommunalen Kriterienkataloge an ihren auszuwählenden, künftigen Konzessionsnehmer eine zentrale Rolle spielen müssen – also vor allem Energiewende und Klimaschutz, demografischer Wandel und Fachkräftemangel, gestiegene Anforderungen an Risikoabwehr und Resilienz sowie Digitalisierung. Dies hat zu einer breiten Diskussion in der Fachöffentlichkeit und zu einer Reihe einschlägiger Tagungen und Webinare geführt.

Der ZuMa-Katalog 2.0 von Januar 2023, den wir gemeinsam mit Fachjuristen weiterentwickelt haben, hat eine Reihe weiterer Impulse gegeben, was u.a. dazu geführt hat, dass sich unserer Kenntnis nach ein halbes Dutzend Kanzleien in laufenden Konzessionsverfahren seither beim ZuMa-Katalog bedient haben. Seit seinem ersten Erscheinen im Oktober 2020 steht der ZuMa-Katalog als „Open Source“ ohne Copyright-Vermerk der LBD-Beratungsgesellschaft zur gemeinfreien Nutzung für alle Interessenten zur Verfügung steht. 

Mit dem jetzt veröffentlichten ZuMa-Katalog 2.1 für Stromkonzessionsverfahren nimmt die ZuMa AG unter Leitung von Dr. Christof Schorsch (LBD-Beratungsgesellschaft mbH) und Dr. jur. Mirko Sauer (Brahms Nebel & Kollegen) inhaltliche Ergänzungen und Korrekturen vor, damit der Katalog auch weiterhin auf dem neuesten Stand ist, indem er die aktuellen Marktentwicklungen berücksichtigt und damit die Arbeit vor allem der Praktiker und Praktikerinnen unterstützt. Weiterhin erfolgten auch redaktionelle Arbeiten, die Streichung veralteter Anforderungen und eindeutigere Formulierungen zur Vermeidung unterschiedlicher Auslegung im Verfahren. 

Eingeführt haben wir außerdem als vollständig neues Kriterium „Krisenfolgenmanagement und Krisenbegleitung“. Sabotageakte gegen kritische Infrastruktur und damit verbundene Versorgungsunterbrechungen häufen sich. Für große öffentliche Aufmerksamkeit sorgte der Stromausfall in Berlin-Köpenick im September 2025, wovon in Folge eines Brandanschlags auf zwei Strommasten rund 50.000 Haushalte und Gewerbebetriebe betroffen waren. Von der Unterbrechung betroffen waren auch Handynetze, Notrufnummern und der ÖPNV. Die Kommune darf im Rahmen des nach § 3 KAV Zulässigen vom Bieter erwarten und damit zum Wettbewerbsgegenstand machen, dass er im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit über Konzepte, Maßnahmen und Prozesse verfügt, mit denen die Krisenfolgen abgemildert und die davon betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher begleitet werden.

Download ZuMa-Katalog Strom 2.1 (12/2025)

Download ZuMa-Katalog Strom 2.0

Download ZuMa-Katalog Gas 2.0

Zur fachlichen Diskussion über die „Crux mit den Kriterienkatalogen“

ZfK-Artikel: Zukunftsfeste Konzessionsverträge schließen das PDF zum Artikel

Link zum LBD-Konzessionsmanagement

Dr. Christof Schorsch

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