CO2-Preisentwicklung ist häufig in Fernwärmepreisen nicht abgebildet – ein erhebliches Ertragsrisiko


Die Emissionspreise sind im vergangenen Jahr von rd. 15 Euro/t auf mehr als 50 Euro/t gestiegen – und damit mehr als 3 Mal so hoch. Ein Grund dafür sind die gestiegenen Klimaschutzambitionen auf allen politischen Ebenen von der Kommune bis nach Europa.

Der CO2-Preis wird zum zentralen Steuerungsinstrument zur Erreichung der Klimaziele. Die Frage, die sich Versorger nun beispielsweise in der Fernwärme stellen müssen – Können wir diese Preissteigerungen automatisch mit der bestehenden Preisgleitklausel und den bestehenden Kundenverträgen weitergeben? Wenn nicht, ist schnelles Handeln angesagt.

Während noch vor einem Jahr Preise in Höhe von 50 Euro/t als »Fantasterei« abgetan worden sind, sehen wir diese heute als Basisfall. Szenarien mit 100 Euro/t bis Mitte des Jahrzehnts finden Eingang in unternehmerischen Diskussions- und Abwägungsprozesse um u.a. die Wärmewende voranzutreiben.

Investitions- und Ausschüttungsfähigkeit bedroht

Die Preisentwicklung macht enormen wirtschaftlichen Druck besonders auf Wärmeversorger mit eigenem Erzeugungsportfolio. Mit falsch parametrierter Preisgleitung verlieren Wärmeversorger ein Geschäftsergebnis bis zu 10 Euro/MWh bzw. 1 Mio. Euro je 100 GWh Absatzmenge. Die Grafik zeigt die Ergebnisentwicklung an einem Beispiel.

Wann der rasante CO2-Preisanstieg im Portfolio durchschlägt, hängt stark von den Einkaufs- und Hedgingsstrategien im Unternehmen ab, oft wird dies nach zwei bis drei Jahren relevant.

Die Ertragskraft ist gefährdet und mit ihr die Investitionsfähigkeit für die Wärmewende und die Ausschüttungsfähigkeit an Gesellschafter und kommunale Haushalte.

Analyse der Risiken im Portfolio

Preisrisiken aus CO2 (und ggf. Mengenrisiken) müssen über Absatz- und Erzeugungsportfolien analysiert werden, um zu erkennen in welchem Umfang ein Problem im eigenen Portfolio besteht. Dabei müssen nicht nur aktuelle Preismodelle, sondern auch alte, noch nicht umgestellte Preismodelle im Kundenportfolio betrachtet werden.

Entscheidend ist, ob es überhaupt eine CO2-Preiskomponente gibt, die sicherstellt, dass sich Umsatzerlöse möglichst gleichmäßig mit steigenden Kosten entwickeln.

Ermittlung der Kosten und Kostentreiber

Es muss eine rechtssichere kostenbasierte Kalkulation als Grundlage für die Überprüfung notwendiger Eingriffe in das Preismodell (Preisniveau, Preisstruktur, Preisgleitung) geschaffen werden. Dabei stellen sich verschiedene methodische Fragen für die Kalkulation, z.B. mit oder ohne Kostenteilungsverfahren für KWK-Anlagen, Umgang mit Investitionsprogrammen, Abgrenzung von Sondereffekten, Verstetigung befristeter und zyklischer Kosten und Erlöse oder die kalkulatorische Bewertung von Abschreibungen und Kapitalverzinsung.

Die Kalkulation in Zusammenhang mit der Risikoanalyse bildet die Grundlage für die Überprüfung des bestehenden bzw. die Ableitung eines neuen Preissystems.

Entwicklung eines neuen Preissystems

Im Anschluss werden Preisniveau, Preisstruktur und Preisgleitung unter Berücksichtigung der Preissetzungsspielräume im Wettbewerb mit dezentralen Versorgungslösungen neu formuliert.

Die bestehenden Absatzverträge müssen auf Möglichkeiten zur Anpassung in den laufenden Vertragsverhältnissen oder zur Umstellung durch Änderungskündigung untersucht werden.

Rechtssichere Einführung neuer Kundenverträge

Die Komplexität in der Entwicklung und rechtssicheren Umsetzung von Preismaßnahmen erfordert lange Vorlaufzeiten, teilweise mehrere Jahre.

Deshalb müssen die notwendigen Vorarbeiten frühzeitig angestoßen werden, um eine drohende wirtschaftliche Schieflage zu erkennen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dabei unterstützen wir Sie.

Sie sind unsicher, ob ihre Verträge CO2-Preissteigerungen im nötigen Umfang abbilden? Sie sind mitten im Prozess eine neue Preisgleitklausel oder Preisstruktur zu entwickeln und kommen nicht weiter? Meist reicht ein kurzer Blick auf die Klausel. Nutzen Sie unsere Erfahrungen.

Ansprechpartner: Carsten Diermann