EU-Kommission genehmigt E.ON/innogy-Deal - die Auswirkungen in Deutschland werden massiv sein


Die von E.ON beantragte Übernahme von Aktivitäten der innogy ist am 17. September durch die EU-Kommission genehmigt worden. Die zur Erlangung der Genehmigung durch E.ON für den deutschen Markt vorgeschlagenen und von der EU-Kommission akzeptierten (homöopathischen) Zusagen

  • Veräußerung marginaler Anteile des Stromvertriebsportfolios
  • Beendigung des Betriebs einiger weniger Autobahn-Ladestationen

sind allerdings in keiner Weise geeignet, die erheblichen Beeinträchtigungen des Wettbewerbs auf dem deutschen Energiemarkt auch nur annähernd zu kompensieren.

Die LBD hat eine Reihe von Wettbewerbern dabei unterstützt, ihre wettbewerblichen Bedenken bei der EU-Kommission vorzutragen. Wir sind dabei zu der Schlussfolgerung gekommen, dass die Übernahme allenfalls unter erheblichen (Veräußerungs-) Zusagen genehmigungsfähig sein kann und werden die Entscheidung der Kommission eingehend analysieren.

Für den deutschen Markt bedeutet die Entscheidung der Kommission u.a., dass mit E.ON ein Unternehmen entsteht, das einschließlich seiner mehreren hundert regionalen und lokalen Beteiligungen

  • auf ca. zwei Drittel der Fläche Deutschlands als Grundversorger jeweils Marktanteile von in der Regel deutlich über 70% hält
  • als Messstellenbetreiber über 20 Mio. Zählpunkte kontrolliert und damit insbesondere bei den datengetriebenen Geschäftsmodellen der Zukunft einen uneinholbaren Vorsprung hat
  • als Netzbetreiber im Verteilernetz Marktanteile weit jenseits der 50% und im 110-kV-Netz sogar von zwei Drittel aufweist
  • bei der Ladeinfrastruktur im Zukunftsmarkt E-Mobilität in zahlreichen Regionen marktbeherrschend ist.

Unsere Erwartung ist, dass es Marktteilnehmer geben wird, die juristisch gegen die Kommissionsentscheidung vorgehen. Hätten diese Marktteilnehmer mit ihrer Argumentation Erfolg, würde dies in letzter Konsequenz dazu führen, dass es zu einer Rückabwicklung der gesamten Transaktion kommen müsste.

Für die Wettbewerber von E.ON besteht nun die Notwendigkeit, sich mit der Kommissionsentscheidung und der resultierenden neuen Marktsituation analytisch und strategisch auseinanderzusetzen. Sie müssen sich darauf einstellen, dass ihr Kerngeschäft durch die Übernahme massiv bedroht wird. Sie werden vor allem eine Antwort darauf finden müssen, was sie in den einzelnen Geschäftsfeldern der überwältigenden Präsenz der neuen E.ON in der Fläche und den resultierenden Skaleneffekten entgegensetzen können.

Die zugehörige Pressemitteilung der EU-Kommission ist verfügbar unter: https://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-5582_de.htm