Fazit zum Osterpaket der Bundesregierung


Liebe Leser:innen,

mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen „Osterpaket“ liefert das BMWK die im Januar angekündigten Gesetzesänderungen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien entscheidend zu beschleunigen. Aus unserer Sicht liefert es, was es verspricht – die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Selbst wenn im Detail nachgebessert wird und einige wichtige Anpassungen noch nicht enthalten sind, liefert es den erhofften #TurboKlimaschutz, den wir für unsere tagtägliche Arbeit benötigen.

Für unsere Kunden, ob Energieversorger, Netzbetreiber oder Kommunen, bieten die Maßnahmen wichtige Unterstützung bei der Transformation und dem Umstieg auf Erneuerbare Energien. Wir gehen auf einige Aspekte im Folgenden genauer ein.

Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit

Wirklich positiv ist hervorzuheben, dass der folgende Grundsatz als sogenanntes Herzstück im Paket verankert wird: „Die Nutzung erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.“ Unter anderem wird im EEG explizit bestimmt, dass die erneuerbaren Energien bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Das Handelsblatt schreibt heute „Windrad vor Rotmilan”, damit scheint dem Klimaschutz zumindest vorerst dem Naturschutz Vorrang gegeben zu werden.

Turbo für den Netzausbau hin zum Klimaneutralitätsnetz

Das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 wird unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen und in den Verfahren der Netzplanung stärker verankert. Ziel ist ein effizienter Netzausbau, vollständig ausgerichtet auf Klimaneutralität. 19 neue Netzausbauvorhaben und 17 Netzausbauvorhaben werden aufgenommen und der vordringliche Bedarf festgestellt.

Turbo für den Ausbau der Wärmenetze und die kommunale Wärmeplanung

Wir sehen ein klares Bekenntnis zur Elektrifizierung des Wärmesektors als wesentliches Instrument für Dekarbonisierung und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
Wärmepumpen – sowohl Bestands- als auch Neuanlagen – sollen von allen Umlagen beim Strom befreit werden – unabhängig von ihrer Performance.

Der Ausbau der Fernwärmenetze wird unterstützt. Allerdings wird klar erkannt, dass eine preiswerte Versorgung der Fernwärmekunden für die Akzeptanz der Energiewende unerlässlich ist. Fernwärmeversorgern kommt meist regional eine Stellung mit Monopolcharakter zu, das Missbrauchspotential im Fernwärmemarkt wird vom BMWK offenbar als relativ hoch eingeschätzt. Daher sind verschärfte kartellrechtliche Maßnahmen für den Energiesektor um weitere fünf Jahre verlängert, sowie auf den Bereich der Fernwärme erweitert worden.

Der Fokus des Osterpakets liegt insgesamt allerdings nicht bei der Wärme. „Bei der KWK ist die Zeitenwende leider ausgefallen“, so bne-Geschäftsführer Robert Busch (Pressemitteilung bne). Bestimmungen zum Anteil Erneuerbarer in neuen Wärmeanlagen sollten dann im Sommerpaket enthalten sein. Dies wäre gerade in Hinblick auf die notwendige Reduzierung des Erdgasverbrauchs wichtig.

Turbo für den Ausbau von Wind- und Solarenergie

Das Ausbauziel zum Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch 2030 wird auf 80% nach oben korrigiert. Durch die gleichzeitige Erhöhung des zukünftigen Stromverbrauchs aufgrund der Elektrifizierung vieler Sektoren wird die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien auf 600 TWh in 2030 anvisiert (heute 240 TWh). Daraus folgt eine deutliche Anhebung der Ausbaupfade für Windenergie und Solar. 2030 sollen Windenergieanlagen an Land im Umfang von insgesamt rund 115 GW in Deutschland installiert sein, ab 2025 ist ein Zubau von 10 GW im Jahr geplant.

Die Flächenkulisse wird in einigen Details schon geöffnet (u.a. Funknavigation, Wetterradar), allerdings wird man für umfassende zusätzliche Flächenausweisungen bei Wind auf das Sommerpaket warten müssen. Immerhin sind wichtige Detailänderungen enthalten, wie die Aussetzung der Degression des Höchstwerts für zwei Jahre , die Verbesserung des Referenzertragsmodells für windschwache Standorte und die Aufhebung der Größenbegrenzung für Pilotwindenergieanlagen.

Bei Solarenergie sollen die Ausbauraten auf ein Niveau von 22 GW pro Jahr gesteigert werden, so dass im Jahr 2030 Solaranlagen im Umfang von insgesamt rund 215 GW in Deutschland installiert sein sollen. Dies soll jeweils zur Hälfte auf Freiflächen und Dächern passieren, bei den Dachflächen hieße das 44 MW täglich an Zubau, oder ca. 6.000 typische EFH-Anlagen pro Arbeitstag zu installieren – ein angesichts des Fachkräftemangels wahrlich anspruchsvolles Programm.

Die Rückverstromung von Wasserstoff wird als „neue“ Anwendung neben Industrie und Mobilität eingeführt. Das macht angesichts des massiven Ausbaus von Wind und PV Sinn.

Neben den Maßnahmen zum TurboKlimaschutz sind auch Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz geplant, die Endkunden besser vor den Turbulenzen auf den Energiemärkten schützen sollen. Wichtig ist dabei die Neustrukturierung der Grund- und Ersatzversorgung, die zukünftig neu voneinander abgegrenzt werden. Dabei wird die preisliche Kopplung beider Instrumente auch im Segment der Haushaltskunden aufgehoben. In der Folge können die Ersatzversorgungspreise stärker die jeweils aktuellen Beschaffungskosten berücksichtigen.

Quelle: BMWK