Kohleausstieg – Ergebnisse der 1. Ausschreibung, Thesen zur weiteren Entwicklung und Handlungsbedarfe


Vor zwei Monaten haben wir die immer drängender werdende Frage um die Perspektiven für Steinkohlekraftwerke und deren Standorte vor dem Hintergrund des Kohleausstiegs beleuchtet. Mit den nun vorliegenden Ergebnissen der 1. Ausschreibung nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) ist für die Betreiber der 11 bezuschlagten Kraftwerksblöcke – darunter auch das 2015 in Betrieb gegangene Kraftwerk Moorburg – die nähere Zukunft geklärt: Vermarktungsverbot der Kohleblöcke ab dem 01.01.2021.

Die 1. Ausschreibungsrunde um 4 GW Kraftwerkskapazität war gem. der Bundesnetzagentur deutlich überzeichnet, wobei letztendlich rd. 4,8 GW bezuschlagt wurden. Im Hinblick auf die Gebotspreise setzt der mengengewichtete Durchschnittswert von 66 Euro/kW ein Ausrufezeichen, liegt dieser doch deutlich unter dem Höchstpreis von 165 Euro/kW (Bandbreite der Gebote: 6 bis 150 Euro/kW; Summe der Zuschläge: rd. 317 Mio. Euro).

Die niedrigen Gebote zeigen deutlich, wie groß der Druck auf die Kraftwerksbetreiber ist. Mit der Auktion verbleiben lt. BNetzA-Kraftwerksliste nur noch fünf Anlagen ohne Wärmeauskopplung im Markt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die am Markt verbleibenden Steinkohlekapazitäten.

Tabelle 1: Thesen und Handlungsbedarfe für Steinkohlekapazitäten (nach der 1. Ausschreibung: 16,7 GW und 63 Anlagen; Quelle: Gesamtkraftwerksliste Bundesnetzagentur, Stand 01.04.2020, Basis: in Betrieb befindliche Kraftwerke inkl. Konservierung und Sonderfälle sowie Kraftwerk Datteln IV; Analyse LBD)

Abhängig von den Markterwartungen der Betreiber werden in den kommenden Auktionen die verbliebenen fünf Anlagen ohne Wärmeauskopplung die Stilllegung über das KVBG anstreben. Gleiches gilt für die zwölf verbleibenden KWK-Blöcke mit Inbetriebnahme vor 1975. Deshalb wird das Wettbewerbsniveau in Ausschreibungen nach dem KVBG hoch bleiben. Für die Standorte müssen geeignete Nachnutzungskonzepte entwickelt werden.

Für die steinkohlegefeuerten KWK-Anlagen ab 1975 ist zu erwarten, dass diese die wirtschaftlich attraktiveren Kohleersatzboni aus dem KWKG nutzen. Das bedeutet, diese werden erst nach abgeschlossener Projektentwicklung und Bauphase der Ersatzanlagen stillgelegt.

Mit Blick auf KWK-Anlagen mit relevanter Wärmeauskopplung besteht Handlungsbedarf zur Entwicklung einer ganzheitlichen Dekarbonisierungsstrategie unter Berücksichtigung von

  • kommunalen Zielstellungen für Dekarbonisierung in Strom- und Wärmemarkt,
  • Wachstumspotenzialen für leitungsgebundene Wärmeversorgung und
  • möglicher Verzahnung mit Stadtentwicklung und anderen Infrastrukturbetreibern.

Ein reiner Brennstoffwechsel auf Erdgas gefährdet die Erreichung der Klimaschutzziele in 2030 bzw. 2040.

LBD unterstützt bei der Entwicklung von ganzheitlichen Dekarbonisierungsstrategien ausgehend von den kommunalen Zielen über Konzepte zum notwendigen Umbau der Erzeugung, Infrastrukturentwicklung im Dialog mit kommunaler Stadtentwicklung bis hin zu den notwendigen vertrieblichen Aktivitäten zur Realisierung der Klimaschutzziele.

Ansprechpartner: Carsten Diermann