Energieversorger können Risiken durch die Neuausrichtung von Preisformeln minimieren
Portfoliomanager kommen mit ihren Werkzeugen an Ihre Grenzen. Ein häufig schlecht oder gar nicht überwachtes Risiko schlummert in Preisgleitklauseln für Fernwärme und Contracting-Verträge.
Eigentlich als Instrument der Kostenweitergabe in langlaufenden Wärmelieferverträgen etabliert, stoßen derartige Formeln prinzipbedingt an ihre Grenzen. Für viele Energieversorgungsunternehmen ergibt sich aus den aktuellen Preissteigerungen und Preisniveaus ein Ungleichgewicht zwischen Kosten und Erlösen. Auf der Kostenseite sind die Beschaffungskosten für Kohle und Erdgas an den Großhandelsmärkten, auf der anderen Seite sind die Preisgleitungen geschaffen worden, um diese Entwicklung an die Kund:innen weiterzureichen. Dafür müssen gemäß AVBFernwärmeV Kosten und Marktentwicklung berücksichtigt werden. Viele Versorger verwenden Verbraucherpreisindizes des Statistischen Bundesamtes, z. B. als Kostenelement den Index für Erdgas bei Abgabe an Handel und Gewerbe sowie als Marktelement den Wärmepreisindex.
Während sich die Preisnotierungen für Erdgas am Großhandelsmarkt gegenüber Januar 2021 mehr als verzehnfacht haben, hat sich der Index seitdem noch nicht verdoppelt. Der Wärmepreisindex reagiert bisher noch schwächer und zusätzlich mit deutlich größerer zeitlicher Verzögerung. Dies wäre unproblematisch, wenn der weniger volatile Index ein ausreichendes Gewicht in der Formel hat. Dies ist in der Regel wegen des rechtlich notwendigen Marktelements aber nicht umsetzbar.
Abbildung: Vergleich von Preisindex und Großhandelspreis Gas; Quelle: REFINITIV, Destatis; LBD-Berechnung, Darstellung LBDE
Ein weiteres Problem ist der Nachlauf des Index ggü. Großhandelspreisen. Die gestiegenen Kosten werden somit stark verzögert weitergegeben. Bei geringerer Volatilität war die Nutzung derartiger Indizes unkritisch. Im aktuellen Marktumfeld erlaubt nur eine marktnähere Gestaltung von Preisgleitformeln eine erhebliche Reduktion der Risiken. Dafür müssen Versorger folgende Schritte abarbeiten:
- Kalkulation der Kostenstrukturen der Wärmelieferung
- Sensitivitätsanalysen bzw. Risikosimulationen
- Anlegbarkeitsbetrachtungen im Wettbewerb mit alternativen Versorgungslösungen
- Definition von Preisreihen zur Preisgleitung und deren Gewichten
Bei der Wahl der Preisreihen sollten moderne Formeln stärker auf Nähe zu Großhandelsnotierungen Wert legen. Gleichwohl haben derartige Formeln auch Nachteile, da sie andere Kostentreiber unbeachtet lassen, z. B. die Entwicklung von Netzentgelten. Es bedarf einer unternehmerischen Meinungsbildung und Abwägung der möglichen Konstruktionen. Dabei unterstützen wir Sie gern.
Im aktuellen Kontext, in dem die Bundesnetzagentur noch keine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland festgestellt hat oder die Bundesregierung nach §26 Energiesicherheitsgesetz ein saldierte Preisanpassung verordnet hat und somit kein direktes Preisanpassungrecht vorliegt, ist eine selbstständige und zeitnahe Anpassung der Preisformeln als Lieferant dringend zu empfehlen.
In vergangen Projekten konnten wir durch die Analyse der einzelnen Preiskomponenten und Anpassung der individuellen Preisformeln in Wärmelieferverträgen das Risiko für Energieversorgungsunternehmen minimieren und konstruktives Risikomanagement leisten.
Ansprechpartner:
Carsten Diermann, Prokurist, LBD-Beratungsgesellschaft
Steffen Brenning, Berater, LBD-Beratungsgesellschaft
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